Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“

Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“

Für wen ist das interessant?

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro kommen.

Was ist interessant?

Der Einzelhandel kämpft aktuell mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Herausfordernd waren die vergangenen Wochen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung NRW nun Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten.

Gefördert werden über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Das vorgeschlagene Projekt muss unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Wo erfahre ich mehr?

Weitere Informationen zum Aufruf, die Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen gibt es unter: https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020

Projektideen können ab sofort bis zum 30.08.2020 eingereicht werden.

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