Die Emscher-Lippe-Region
Die Emscher-Lippe-Region liegt im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und bildet den nördlichen Teil des Ruhrgebiets. Die Bezeichnung geht auf die beiden Flüsse Emscher und Lippe zurück, die das Gebiet in Ost-West-Richtung durchfließen. Die Region umfasst den Kreis Recklinghausen mit zehn kreisangehörigen Gemeinden sowie die kreisfreien Städte Gelsenkirchen und Bottrop. Insgesamt leben in der Emscher-Lippe-Region ca. eine Million Menschen auf einer Fläche von rund 966 km². Damit gehört sie zu den am dichtesten besiedelten Regionen in Deutschland.
Die Emscher-Lippe-Region bildet die Übergangszone vom hochverdichteten Ruhrgebiet im Süden und dem ländlich geprägten Münsterland im Norden. Größte Städte der Region sind Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen mit jeweils mehr als 100.000 Einwohnern. Diese Städte werden neben Gladbeck, Herten und Castrop-Rauxel der Kernzone des Ruhrgebiets zugeordnet. Sie sind durch eine hohe Bebauungs- und Bevölkerungsdichte charakterisiert und traditionell Schwerpunkt von Industrie und Gewerbe in der Region. Auch in der nördlich anschließenden Ballungsrandzone um die Städte Datteln, Dorsten oder Marl finden sich einige bedeutende Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Dem gegenüber ist der äußerste Norden der Region zunehmend agrarwirtschaftlich geprägt und weist nur vereinzelt industrielle Nutzungen auf.
Die Bezeichnung und das Selbstverständnis der Emscher-Lippe-Region gehen wesentlich auf die nordrhein-westfälische Gebietsreform im Jahr 1975 und die folgende Zugehörigkeit des Gebiets zum Planungsraum des Regierungsbezirks Münster zurück. Die Bezirksregierung Münster war in der Emscher-Lippe-Region bis zur Kommunalwahl 2009 für die Regionalplanung und die Erstellung des „Regionalplans Emscher-Lippe“ verantwortlich. Seitdem ist der Regionalverband Ruhr (RVR) in seinem Verbandsgebiet für die Aufgaben der Regionalplanung zuständig (gemäß § 2 LPlG NW). Dies bietet die Möglichkeit, dass regionalplanerische Fragestellungen für den komplexen Ballungsraum Ruhrgebiet nun gebündelt behandelt werden. Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung eines ruhrgebietsweiten, einheitlichen Regionalplans, dessen Erstellung noch nicht abgeschlossen ist. Daher gelten für das RVR-Verbandsgebiet weiterhin die bisherigen, von den Regionalräten der Regierungsbezirke aufgestellten Regionalpläne. In der Emscher-Lippe-Region ist dies der „Regionalplan Emscher-Lippe“ der Bezirksregierung Münster aus dem Jahr 2004.
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